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Ein Architektenhaus flexibel planen und bauen. Das Bild zeigt einen Maurer, der mit einer Maurerkelle eine Wand im Erdgeschoss mauert.

Flexibel planen und bauen – so passt sich Ihr Haus neuen Bedürfnissen an

Auf den ersten Blick wirkt das Titelbild für diesen Blogbeitrag unpassend. Flexibilität und eine gemauerte Wand? Aber wie Sie in diesem Blogbeitrag sehen werden, gibt es bei der Planung eines Hauses durchaus die Möglichkeit, den Grundriss flexibel zu gestalten.

Ungefähr alle 15 bis 20 Jahre treten wir Menschen in eine neue Lebensphase mit veränderten Bedürfnissen ein.

Aus einem Kleinkind wird ein Teenager und aus einem jungen Erwachsenen wird vielleicht ein/e Häuslebauer/in mit jungen Kindern und großem Platzbedarf. Nach weiteren 15 Jahren sind dann auch die Kinder des Häuslebauers Teenager und anstelle der Spielgeräte im Garten ist das eigene Zimmer als Rückzugsraum viel wichtiger.

Weitere 15 Jahre später sind dann auch die jüngsten Kinder ausgezogen und unser/e Häuslebauer haben ein leeres Nest. Vielleicht ziehen jetzt pflegebedürftige Eltern ins Haus mit ein oder die Kinder und die ersten Enkel kommen für Besuche zurück in das ehemalige Familienheim. Weitere 15 – 20 Jahre später haben sich die Lebensumstände der Häuslebauer erneut geändert und das Zuhause muss wieder ganz anderen Bedürfnissen entsprechen.

Was kann man bei der Grundrissplanung beachten?

Ein Umzug bedeutet viel Arbeit, verursacht Kosten und man muss das gewohnte Lebensumfeld aufgeben. Daher ist es einfacher, sich bereits bei der Grundrissplanung bewusst zu machen, dass sich die aktuellen Anforderungen an das Haus einmal verändern werden.

Ein Haus, das in der Familienphase vielleicht gerade groß genug ist, kann einem zu einem späteren Zeitpunkt im Leben viel zu groß erscheinen.

Spätere Aufteilung mitplanen

Nichttragende Zwischenwände machen es möglich, den Grundriss durch einen kleinen Umbau zu verändern. Wer bereits bei der Planung die Möglichkeit einer zweiten Wohneinheit wie z. B. einer Einliegerwohnung inklusive eines Stellplatzes vorsieht, tut sich später leichter, wenn er dies in die Realität umsetzen möchte.

In eine zweiten Wohnung können später erwachsene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige einziehen. Sollte man den Platz nicht (mehr) benötigen, kann man die zweite Wohnung aber auch vermieten.

Ob eine zweite Wohneinheit möglich ist, muss mit dem geltenden Baurecht abgeklärt werden. Wie ich bei einer nachträglichen Aufteilung vorgehe, lesen Sie in meinem Blogbeitrag Aufteilung eines Wohnhauses in Eigentumswohnungen.

Zimmer mit flexibler Funktion

Die Wohnräume können so geplant werden, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auch andere Funktionen wahrnehmen können. So kann z. B.

  • aus einem Arbeits- und Gästezimmer im Erdgeschoss ein Schlafzimmer und
  • aus einem daneben liegenden Gästebad mit Dusche ein barrierefreies Badezimmer werden.

Innenausbau

Auch beim Innenausbau kann man aktiv werden und das Haus von Beginn an flexibel gestalten. Wer sich z. B.

  • für einen ebenerdigen Zugang,
  • breitere Türen und
  • schwellenfreie Terrassentüren entscheidet,

genießt die Vorteile einer barrierearmen und großzügigen Umgebung schon mit dem Einzug. Eine bodengleiche Dusche mit viel Platz ist nicht nur für Groß und Klein praktisch, sondern kann auch optisch ein Hingucker sein.

Weitere Tipps zum Thema barrierefreies Bauen finden Sie auf unserer Schwerpunktseite.

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Hier bloggt Dipl.-Ing. Karl Eisenbraun, Architekt aus Leidenschaft und Inhaber des Architekturbüros Eisenbraun in Ostfildern.

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