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Bild eines Energiebedarfsausweis auf dem ein Modellhäuschen steht

Der Energieausweis: Unterschiede, Erstellung, Kosten

Als Bauherr benötigen Sie seit dem 01.10.2008 für Ihren Neubau den sogenannten Energiebedarfsausweis. Dieser liefert Ihnen wichtige Informationen über den energetischen Standard, die Energieeffizienz und die künftigen Energiekosten Ihres Hauses.

Update 01.11.2020: Das neu in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass in jedem Energieausweis auch die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes angegeben werden müssen.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Energieausweise (Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis), die Berechnung des Bedarfsausweises und die Kosten.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis basiert auf errechneten Werten und stellt eine objektive Vergleichsgröße dar. Einem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchsdaten aller Wohnungen der letzten drei Abrechnungsperioden zugrunde. Der Verbrauch ist vom Verhalten der Bewohner abhängig. Beachten Sie, dass man den Verbrauchsausweis nur dann nutzen kann, wenn sich:

  • mindestens fünf Wohneinheiten im Haus befinden oder
  • der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder
  • das Haus nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder seitdem saniert wurde.

Trifft dies auf ein Haus nicht zu, so ist der Bedarfsausweis verpflichtend.

Wie wird der Bedarfsausweis berechnet?

Für den Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Hauses errechnet. Dabei wird u. a.

  • der Haustyp (z. B. freistehendes Haus oder einseitig angebautes Haus),
  • das beheizte Gebäudevolumen,
  • die wärmeübertragenden Umfassungswände,
  • die Gebäudenutzfläche,
  • die Fensterflächen und
  • die Bauart (Massivbau oder Holzbau) berücksichtigt.

Einbezogen wird auch die Heizungsanlage und der sogenannte Deckungsanteil durch nachwachsende Wärmeenergiequellen.

Kennwerte

Folgende Kennwerte werden im Bedarfsausweis in Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche und Jahr (kWh/m²a) ausgewiesen:

  1. Heizwärmebedarf,
  2. Endenergiebedarf und
  3. Primärenergiebedarf.
  1. Der Heizwärmebedarf sagt aus, wieviel Heizenergie zum Beheizen des Gebäudes benötigt wird. Für die Berechnung sind die Dichtheit der Gebäudehülle, die Qualität der Dämmung und die Bauform des Hauses ausschlaggebend.
  2. Der Endenergiebedarf beinhaltet zusätzlich die Verluste des Heizungssystems, den Bedarf für Warmwasser und den Strombedarf für die Anlagentechnik. Es handelt sich um die Energiemenge für die gesamte Beheizung.
  3. Der Primärenergiebedarf umfasst den Endenergiebedarf, bezieht jedoch die Gewinnung, Transport und Umwandlung der Energieträger mit ein. Daher wird jedem Energieträger ein sogenannter Primärenergiefaktor zugewiesen. Dieser Faktor wird mit der benötigten Energiemenge multipliziert. Je niedriger der Primärenergiebedarf, desto besser ist die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.

Die energetische Qualität eines Gebäudes ergibt sich dann aus dem Vergleich des Endenergie- und Primärenergiebedarfs.

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Was kostet ein Energieausweis?

Möchten Sie nachträglich einen Energieausweis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung erstellen lassen, so können Sie einen Verbrauchsausweis online bestellen. Sie müssen dafür nur die richtigen Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden angeben. Die Kosten für Verbrauchsausweis beginnen bei ca. 30 €.

Der Bedarfsausweis wird durch einen berechtigten und zugelassenen Sachverständigen individuell berechnet. Daher richtet sich der Preis nach dem Berechnungsaufwand.

Hier bloggt Dipl.-Ing. Karl Eisenbraun, Architekt aus Leidenschaft und Inhaber des Architekturbüros Eisenbraun in Ostfildern.

Alle Beiträge von Karl Eisenbraun.

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