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Wann braucht eine Treppe ein Geländer?

Wann braucht eine Treppe in einem Wohnhaus ein Geländer?

Diese Frage wurde mir schon öfters von Bauherren gestellt. Meine Antwort lesen Sie in diesem Blogbeitrag. Bitte beachten Sie, dass ich mich in diesem Blogbeitrag auf die Regelungen und Vorgaben für Treppen innerhalb von Wohnhäusern in Baden-Württemberg beziehe, da ich hier als Architekt im Wohnbau tätig bin.

Pinterest Pin: Metalltreppe ohne Geländer
Screenshot: Dieser Pinterest Pin zeigt eine Metalltreppe ohne Geländer oder Handlauf.

Fotos bei Instagram, Pinterest oder in Wohnmagazinen zeigen oftmals Treppen, die komplett ohne Treppengeländer und einen Handlauf auskommen.

Aus ästhetischen Gesichtspunkten sind die Fotos durchaus ansprechend. Zu sehen auch auf diesem Screenshot eines Pinterest-Pins: eine futuristische, „schwebende“ Treppe, die auffällt.

Wer sich für eine Treppe ohne ein seitliches Geländer und Handlauf interessiert muss sich im Vorfeld damit auseinandersetzen, welche Risiken ein solches Treppendesign birgt und welche Vorgaben das Baurecht macht.

Was auf Fotos ansprechend wirkt, kann in der Praxis drastische Folgen haben. So können nicht nur Sie selbst auf der Treppe ins Straucheln kommen und seitlich abstürzen, sondern auch (Klein-) Kinder oder Ihre Gäste. Begünstigt wird dies durch einen rutschigen Stufenbelag, wie z. B. im gezeigten Pinterest-Beispiel, hier sind die Treppenstufen aus glattem Metall.

Welche Regelungen gibt es?

Trotz der Begeisterung für ein außergewöhnliche Design, gilt es beim Thema Treppengeländer Vorgaben zu beachten. Diese richten sich nach der DIN 18065. Deren Maßgaben wurden von den meisten Landesbauordnungen übernommen.

Die Norm definiert das Treppengeländer als eine Schutzeinrichtung an Treppenläufen gegen Absturz und den Handlauf als griffsicheres Bauteil, das am Treppengeländer oder an der Wand angebracht wird und als Gehhilfe dient. Die DIN-Norm legt fest, dass freie Seiten von Treppenläufen gegen Abstürze zu sichern sind, wenn diese an mehr als 100 cm tieferliegende Flächen angrenzen.

Welche Vorgaben zum Thema Treppengeländer und Handlauf finden sich in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg?

Treppengeländer

In § 16 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) wird auf das Thema Verkehrssicherheit eingegangen. In Absatz 3 heißt es:

„Umwehrungen müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass sie Abstürze verhindern und das Überklettern erschweren.“

(Mit Umwehrungen sind Geländer gemeint.)

Ergänzend steht in § 3 LBO:

(1) In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:

  1. die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen (Treppenaugen), soweit sie an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen.

Dies bedeutet: Ab einer Absturzhöhe von einem Meter ist ein Geländer zu installieren.

Handlauf

Für Baden-Württemberg sieht die Landesbauordnung darüber hinaus unter LBOAVO §10 (5) vor, dass Treppen in privaten Gebäuden mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben müssen.

Allerdings gilt diese Bestimmung nicht bei

  • Treppen, mit einer Absturzhöhe von nicht mehr als einen Meter,
  • mehrgeschossigen Wohnungen, beispielsweise einer Maisonette-Wohnung,
  • Treppen, die nicht mehr als fünf Stufen haben und
  • Treppen, die nicht umwehrt werden müssen.

Ob Sie zusätzlich zum Geländer auch einen Handlauf installieren müssen, hängt also vom konkreten Fall ab. Bevor Sie aber eine Entscheidung treffen, möchte ich noch näher auf die Aufgabe von Geländer und Handlauf eingehen.

Welche Funktionen haben Geländer und Handlauf?

Das Geländer dient zur Absturzsicherung und verhindert, dass Menschen seitlich wegrutschen. Je nach Design besteht das Geländer z. B. aus Sicherheitsglas, Metall oder Holz. Entscheidet man sich für senkrechte Stäbe, so ist darauf zu achten, dass diese nicht einen Abstand von mehr als 12 cm haben, da Kinder sonst hindurchschlüpfen können.

Offener Wohnbereich in einem Split-Level-Haus. Verantwortlicher Architekt: Karl Eisenbraun
Treppe mit Treppengeländer und Handlauf in einem vom Architekturbüro Eisenbraun geplanten Split-Level-Haus

Ein ergonomisch geformter Handlauf ermöglicht es sich beim Treppenlauf mit der Hand festzuhalten. Dies ist an einer glatten Wand nicht möglich. Empfehlenswert ist es, dass der Handlauf beim Herunterlaufen der Treppe auf der rechten Seite angebracht ist. Die Höhe des Handlaufs sollte zwischen 80 cm und 110 cm liegen.

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Sicherheit kommt immer zuerst

Meine persönlicher Rat lautet:
Verzichten Sie nicht auf eine Absturzsicherung und einen Handlauf! Beides kann in ansprechendem Design gestaltet werden und verhindert effektiv schwere Unfälle.

Wann braucht eine Treppe in einem privaten Wohnhaus ein Geländer?

Hier bloggt Dipl.-Ing. Karl Eisenbraun, Architekt aus Leidenschaft und Inhaber des Architekturbüros Eisenbraun in Ostfildern.

Alle Beiträge von Karl Eisenbraun.

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