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Förderprogramme und Zuschuss für Neubauten in Baden-Wuerttemberg

Welche Förderprogramme und Zuschüsse gibt es für den privaten Neubau in Baden-Württemberg?

Diese Fragen stellen sich viele zukünftige Bauherren. Wenn Sie demnächst einen Neubau in Baden-Württemberg planen, könnten diese Förderprogramme für Sie relevant sein. Vorgestellt werden die Förderprogramme, die zumeist für die vom Architekturbüro Eisenbraun realisierten Neubauten im Bereich privater Wohnbau in Fragen kommen.

Für alle in meinem Beitrag vorgestellten Programme gilt: Um gefördert zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen einhalten. So fördern z. B. die meisten Programme nur den Bau selbstgenutzter (d.h. Sie planen selbst in das Haus einzuziehen) und energieeffizienter Wohnhäuser in Baden-Württemberg.

Bitte beachten Sie: Dieser Blogbeitrag entspricht den Informationen vom März 2019 und wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Manches Förderprogramm kommt allerdings nach der Veröffentlichung dieses Beitrags hinzu oder die Fördermittel eines Programms sind erschöpft. Eine rechtliche Garantie kann nicht gegeben werden.

Förderprogramme und Zuschüsse der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Update 24.01.2022: Das KfW-Programm für Effizienzhäuser 55 und 40 sowie für energieeffiziente Sanierungen wurde mit sofortiger Wirkung gestoppt.

Update 26.04.2022: Informationen zum aktuellen Stand der Förderung für das KfW-Effizienzhaus 40 lesen Sie im Blogbeitrag Sechs Jahre Architekturblog & geänderte Förderung Effizienzhaus 40. 

 Energieeffizient bauen, Baubegleitung, Brennstoffzelle

Deutschlandweit bekannt sind die Förderprogramme der KfW Bankengruppe. Die KfW fördert insbesondere das energieeffiziente Bauen und vergibt hierzu Darlehen bis 100.000 € pro Wohnung im Neubau sowie einen Tilgungszuschuss bis 15.000 €. Dieser ist abhängig von der Energieeffizienz des Hauses. Ihr Haus muss für eine Förderung den Anforderungen des sogenannten KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus entsprechen. Wobei gilt: je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.

Visualisierung eines 5-Familienhauses mit Erdwärmeheizung (Sole/Wasser-Wärmepumpe). Verantwortlicher Architekt: Karl Eisenbraun
KfW-Effizienzhaus 55: 5-Familienhaus mit Sole/Wasser-Wärmepumpe

Gefördert werden die Bau- und Bauneben­kosten (ohne Grundstücks­kosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Bau­begleitung (letzteres mit bis zu 4.000 €). Wenn Sie sich für den Einbau einer Brennstoffzellen-Anlage entscheiden, gibt es auch hier, bei Einhaltung der Vorgaben, einen Zuschuss zum Einbau, der Wartung in den ersten 10 Jahren und den Kosten für den begleitenden Experten. Sprechen Sie hier mit Ihrem Architekten und Ihrer Bank.

Die Förderung muss vor Beginn des Bauvorhabens beantragt werden und ein geprüfter Energieberater aus der „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ muss bestätigen, dass technische Anforderungen eingehalten werden und die Maßnahme förderfähig ist.

Baukindergeld

Update 11.01.2023: Das Baukindergeld kann nicht mehr beantragt werden. Die Fördermittel sind erschöpft.

So lange in Ihrem Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten, könnte das Baukindergeld interessant sein. Dieses können Sie seit dem 18. September 2018 bei der KfW beantragen. Weitere Voraussetzungen für den Zuschuss in Höhe von 12.000 € pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 €) sind, dass die Baugenehmigung für Ihren Neubau nicht vor dem 01.01.2018 oder nach dem 31.03.2021 erteilt worden sein darf und der Neubau Ihre einzige Wohnimmobilie ist.

Wenn Sie das Baukindergeld beantragen möchten, müssen Sie außerdem bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Ihr Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 € pro Jahr betragen, für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 €.

Förderprogramme Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg bietet die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) – ebenfalls eine Förderbank – eigene Förderprogramme für Bauvorhaben speziell in Baden-Württemberg an.

„Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“

Im Rahmen des Programms „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ gewährt die L-Bank ein zinsverbilligtes Darlehen für den Einbau einer Heizungsanlage in ein privates Wohnhaus mit bis zu drei Wohnungen. Mindestens eine Wohnung muss von Ihnen als Antragsteller selbst bewohnt werden. Gefördert werde:

  • solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung,
  • Biomasseanlagen (wie z. B. Holzpelletkessel),
  • effiziente Wärmepumpen (wie z. B. Luft/Wasser-Wärmepumpen oder Sole/Wasser Wärmepumpen) sowie
  • Kraft-Wärme-Kopplung-Einzelanlagen.
Bild einer Luft/Wasser-Wärmepumpe
Eingebaute Luft/Wasser-Wärmepumpe

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt des Darlehens sind,

  • dass die Immobilie in Baden-Württemberg gebaut wird,
  • beim Einbau durch ein Fachunternehmen ein sogenannter hydraulischer Abgleich vorgenommen wird und
  • die Anlage den technischen Anforderungen entspricht.

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass z. B. alle Heizkörper unabhängig von der Entfernung zur Wärmequelle gleichmäßig mit Wärme versorgt werden.

Der Darlehensbetrag liegt zwischen mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Wohngebäude. Ihren Antrag müssen Sie vor Beginn des Vorhabens auf dem KfW-Antragsformular in der Version der L-Bank bei einem Finanzierungsinstitut stellen.

„Eigentumsfinanzierung BW – Z 15-Darlehen“

Um eine zinsverbilligte Baufinanzierung handelt es sich bei der sogenannten „Eigentumsfinanzierung BW – Z 15-Darlehen“ der L-Bank. Infrage kommt es für Familien mit mindestens einem Kind oder Haushalte, in denen eine schwerbehinderte Person lebt, die eine Immobilie zur Eigennutzung in Baden-Württemberg bauen möchten. Das Darlehen kann für die Finanzierung des Grundstücks, der Baukosten oder der Außenanlagen verwendet werden.

Auch bei diesem Förderprogramm gelten Einkommensgrenzen. Diese liegen z. B. bei einem Haushalt mit 3 Personen bei 67.500 € (Bruttoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten). Das geplante Haus darf nicht schlechter als KfW-Effizienzhaus Standard sein und die Antragssteller dürfen bisher kein angemessenes Wohneigentum haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein Eigenanteil erbracht werden muss. Das kann ein Bankguthaben sein, aber auch Grundbesitz oder die in den Bau eingebrachte Eigenleistungen. Die Kredithöhe liegt bei bis zu 240.000 €. Der Eigenanteil kann mit einem Zuschuss vergrößert werden.

Die Sollzinsbindung beträgt 15 Jahre. Sie erhalten eine Zinsverbilligung für 15 Jahre sowie gegebenenfalls einen Tilgungszuschuss für weitere hinzukommende Kinder oder bei besonders energieeffizienten Neubauten.

„Finanzierung Familienzuwachs – Optionsdarlehen neu“

Das Programm „Finanzierung Familienzuwachs – Optionsdarlehen neu“ ist für Erwachsene, nicht älter als 45 Jahre, mit oder ohne einem minderjährigen Kind gedacht. Es soll diejenigen ansprechen, die bisher kein angemessenes Wohneigentum haben, für sich selbst ein Haus bauen möchten und deren derzeitiges Einkommen die Grenzen für das „Eigentumsfinanzierung BW – Z 15-Darlehen“ übersteigt. Die Kredithöhe beträgt bis zu 75.000 €.

Um das Darlehen zu erhalten, muss Eigenkapital eingebracht werden. Die Sollzinsbindung beträgt 15 Jahre und die Tilgung kann 1%, 2% oder 3% pro Jahr betragen. Das Besondere an diesem Darlehen ist, dass es für später hinzukommende Kinder eine Zinsverbilligung bzw. ab dem 3. Kind ein Tilgungszuschuss gewährt wird. Beantragt werden kann das Darlehen in der Wohnraumförderungsstelle beim Landrats- oder Bürgermeisteramt.

Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind: „Wohnen mit Kind“

Das Programm „Wohnen mit Kind“ bietet Familien oder Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind, für einen selbstgenutzten Neubau, ein zinsvergünstigtes Förderdarlehen. Damit können das Grundstück, die Baukosten oder die Außenanlagen mitfinanziert werden. Die Einkünfte der Familie darf nicht über 200.000 € und bei Alleinerziehenden nicht über 100.000 € liegen. Die Kredithöhe liegt zwischen 15.000 € und 50.000 € bei einer Laufzeit von 25 Jahren, 1-3 tilgungsfreien Anlaufjahren und 10 Jahren Sollzinsvergünstigung und -bindung.

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Sonderfall ländlicher Raum

Ein Sonderfall in Sachen Fördermittel stellt das „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – privat-nicht gewerblich“ dar. Auf dieses möchte ich nur kurz eingehen. Sollten Sie ein Gebäude z. B. in einer Baulücke in der Ortsmitte bebauen, sollten Sie prüfen, ob Sie für eine solche Förderung infrage kommen.

Der Antrag muss von der Gemeinde eingereicht werden und Ihr Haus muss einem bestehenden Entwicklungskonzept entsprechen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der L-Bank.

Zuschüsse und Fördermittel fuer einen privaten Neubau in Baden-Wuerttemberg

Lokale Innenentwicklungsprogramme (nicht ELR)

Insbesondere im ländlichen Raum Baden-Württembergs gibt es Städte und Gemeinden, die im Rahmen von Innenentwicklungsprogrammen Zuschüsse vergeben. Die Stadt profitiert von einer Belebung und Aufwertung eines zuvor ausgewiesenen Bereichs und die Bauherren erhalten im Gegenzug eine finanzielle Unterstützung.

Gefördert werden z. B. der Abriss und die Neubebauung von sich im Ortskern befindenden Grundstücken. Dabei sind zumeist zeitliche Vorgaben zu beachten und Sie müssen Nachweise über die Ausführung vorlegen. Auch hier müssen die Anträge vor Baubeginn bewilligt werden.

Förderprogramme Stromanbieter

Vereinzelt bieten auch Stromanbieter eigene Förderprogramme an. So können z. B. Betreiber einer Photovoltaik-Brennstoffzellenanlage oder eines Blockheizkraftwerkes als Kunden der EWS Schönau Investitionszuschüsse beantragen.

Weitere Informationen

Sind Sie auf der Suche nach Fördermaßnahmen für Ihren Neubau? Wir empfehlen die Website www.foerderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Hier bloggt Vera Eisenbraun, Online Marketing Fachfrau, Betriebswirtin & Blogverantwortliche hier. Meine Blogthemen sind Architektur und Digitale Medien.

Alle Beiträge von Vera Eisenbraun.

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